INFOS ÜBER ZUSCHÜSSE

Zuschüsse bei allen Veranstaltungen des Jugendprogramms

Für Teilnehmer_innen unter 18 Jahre kann ein Antrag auf „Leistungen für Bildung und Teilhabe“ gestellt werden. Die finanzielle Unterstützung kann bei Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag nach BKGG und Leistungen nach § 2 AsylbLG beantragt werden.

Die staatliche Förderung beträgt pro Kind 10 € pro Monat. Die Förderung kann einmal im Monat z.B. für eine Jugendprogrammsveranstaltung verwendet oder angespart werden. Ansparen bedeutet dass z.B. für eine Freizeit im Bewilligungszeitraum bis zu 120 € „gesammelt“ und ausgezahlt bzw. bezuschusst werden kann. Wichtig zu beachten ist, dass erst ab Antragsstellung die Förderung im Bewilligungszeitraum „angespart“ werden kann.  

Zuständig bei Bezug von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ist das örtliche Jobcenter. Der Bewilligungszeitraum für die Förderung ist im Regelfall 6 Monate, nach 6 Monaten muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Zuständig bei Bezug von Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag nach BKGG (Förderung ist im Regelfall 6 Monat) und Leistungen nach § 2 AsylbLG sind die Landkreise oder die kreisfreien Städte (erreichbar z.B. im Rathaus, im Bürgeramt oder im Landratsamt). Der Bewilligungszeitraum für die Förderung ist im Regelfall 12 Monate, nach 12 Monaten muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Wie kann ein Antrag gestellt werden?

1. Anmeldeformular:
„Ja“ ankreuzen bei: Ich möchte für mein Kind einen Antrag auf finanzielle Unterstützung (Zuschuss) stellen: ja / nein

 2. Die Jugendgeschäftsstelle sendet den Eltern den Antrag zu.

 3. Die Eltern füllen den Antrag aus und senden diesen zeitnah, auf jeden Fall vor der Veranstaltung, an die zuständige Antragsstelle. Hilfe für das Ausfüllen des Antrages gibt es bei der Jugendgeschäftsstelle.

 4. Vor der Verstaltung entscheidet die zuständige Antragsstelle ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht.
Wenn ja, wird der finanzielle Zuschuss an die Bankverbindung der Eltern überwiesen oder direkt mit dem Teilnehmer_innen-Beitrag verrechnet.

 

Zuschüsse bei Freizeiten

Für Freizeiten kann für Teilnehmer_innen unter 18 Jahre ein Antrag „Jugenderholungsmaßnahmen mit finanziell schwächer Gestellten“ des Landesjugendplans gestellt werden. Beantragt werden kann bei Bezug von Arbeitslosengeld II oder bei niedrigem monatlichen Einkommen der gesamten Familie.

Die staatliche Förderung kann pro Tag und Teilnehmer_in 7,50 € betragen. Die Höhe der Förderung kann jährlich varieren.

Wie kann ein Antrag gestellt werden?

 1. Anmeldeformular:
„Ja“ ankreuzen bei: Ich möchte für mein Kind einen Antrag auf finanzielle Unterstützung (Zuschuss) stellen: ja / nein

 2. Die Jugendgeschäftsstelle schickt den Eltern den Antrag zu.

 3. Die Eltern füllen den Antrag aus und senden diesen zeitnah an die Jugendgeschäftsstelle zurück. Hilfe für das Ausfüllen des Antrages gibt es bei der Jugendgeschäftsstelle.

 Eltern mit Bezug von Arbeitslosengeld II bekommen immer den Zuschuss bewilligt. Bei Familien mit einem niedrigen monatlichen Einkommen wird die Höhe des monatlichen Einkommens im Antragsformular abgefragt. Hier ist die Höhe des Einkommens entscheidend ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht.

 4. Nach der Freizeit entscheidet das Regierungspräsidium ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht.
Wenn ja, wird der finanzielle Zuschuss an die Bankverbindung der Eltern überwiesen.

100 JAHRE – 100 AKTIONEN

WIR HABEN´S GESCHAFFT UND NOCH LANGE KEIN ENDE IN SICHT!

Die Jugend im Schwarzwaldverein war dieses Jahr mal wieder viel unterwegs, egal ob per Rad, zu Fuß, mit Kanus… Jede mögliche Art der Bewegungsform findet bei uns Anklang und so konnten wir bereits über 100 Aktionen veröffentlichen. Das bedeutet auch, dass die Jury sich bald zusammen finden kann, um über die Gewinner des Preisausschreibens zu entscheiden. Doch das Jahr ist noch lange nicht vorbei und wir würden uns sehr freuen, wenn auch weiterhin zahlreiche tolle Aktionen auf dieser Seite veröffentlicht werden. Denkt immer daran, es gibt kein schlechtes Wetter, sondern nur schlechte Kleidung. Also rein in die Klamotten und los geht’s!

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WANDERUNG IM SAND

104. AKTION – FRASER ISLAND

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Fraser Island ist eine Sandinsel und wir verbrachten den Tag damit über Dünen zu stapfen, durch den Wald zu spazieren und in Süßwasserseen zu baden. Ganz so wie Urlaub sein soll, hatten wir einen schönen Tag!

 

WANDERTOUR AUF DEN SÄNTIS

 103. AKTION – DER BERG RUFT!

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 Am Wochenende führte uns unser Weg in die Schweiz zum Säntis. Los gings von der Schwägalp auf knapp 1300 m bis zum Gipfel auf ca. 2500m. Wir hatten Glück mit dem Wetter und auf dem Weg nach oben war wenig los. Der Aufstieg war zwar anstrengend und lang (knapp 3 Stunden), dafür wurden wir aber mit einem herrlichen Ausblick belohnt. Es war sehr faszinierend und beeindruckend. Wir können die Tour jedem empfehlen – es lohnt sich! 🙂 

DER SONNE ENTGEGEN

102. AKTION – SONNENAUFGANG AM MEER

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Während fast alle noch schliefen machten wir uns früh morgens auf den Weg am Strand entlang. Unser Ziel war eine kleine Erhebung von welcher aus wir uns den wundervollen Sonnenaufgang über dem Horizont ansehen konnten. Das frühe Aufstehen hatte sich eindeutig gelohnt und anschließend gabs dann ein ausgiebiges Frühstück mit den anderen zurück im Camp.