
Euch ist das Zeltlager an der Bockhornhütte selbst ans Herz gewachsen oder Ihr kennt das Zeltlager als Eltern, Freunde oder Familie?

Nadja Klett
Gründerin &
1. Vorsitzende
Viele Jahre gab es nur die Idee, dann wurde es Wirklichkeit. Im Herbst 2017 haben wir den Förderverein Zeltlager Bockhornhütte e. V. gegründet zur finanziellen Unterstützung der beiden Zeltlager LagerLEBEN und LagerFEUER.
Als ehemalige langjährige Lagerleiterin, mit dem Herzen am Bockhorn, ist es mir ein Anliegen, die derzeitigen Teams zu unterstützen. Weitere Mitstreiter konnte ich gewinnen, die ebenfalls viele tolle Erinnerungen und Eindrücke vom Zeltlager an der Bockhornhütte in sich tragen.
Der Verein ist beim Finanzamt Pforzheim als gemeinnützig anerkannt.
Wir konnten bisher unterstützen:
Der Förderverein finanziert seine Projekte ausschließlich über die Mitgliedsbeiträge und durch Spenden. Je mehr Freunde des Zeltlagers dem Verein beitreten oder spenden, desto besser können wir das Kinder- und Jugendzeltlager des Schwarzwaldvereins unterstützen.
Die Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich abzugsfähig.
Bis 300 € genügt eine Kopie des Kontoauszuges als Nachweis, für Spenden über 300 € erhaltet ihr selbstverständlich eine Spendenbescheinigung.
Wenn Ihr eine Spendenbescheinigung wünscht, teilt uns Eure Daten bitte per E-Mail mit.
Beitrittserklärung (PDF)
(Bitte Ausdrucken, ausfüllen und abschicken)
Kontakt zum Förderverein:
Vorsitzende Nadja Klett
Telefon: +49 7082 940399
Hauffstraße 4
75305 Neuenbürg-Arnbach
Spenden
Wir freuen uns über jede Spende. Überweist einmalig oder per Dauerauftrag, einen Betrag Eurer Wahl.
Es können hier auch spezielle Bereiche bedacht werden, wie z.B. der neue Jugendbus, die Küche oder für Infrastrukturprojekte. Schreibt es einfach in die Betreffzeile der Überweisung und Euer Beitrag kommt zielgerichtet an.
Bankverbindung:
Förderverein Zeltlager Bockhornhütte e. V.
IBAN: DE25 6665 0085 0008 9688 53
BIC: PZHSDE66XXX
Der/Die Unterzeichner/in beantragt hiermit seine/ihre Aufnahme in den Förderverein Zeltlager Bockhornhütte e. V. und erkennt durch das Absenden des Formulars dessen Satzung an. Ein Exemplar der Satzung kann bei der Vorstandschaft beantragt oder oben eingesehen werden.
Die Beitrittserklärung benötigt keine Unterschrift und bekommt erst Rechtsgültigkeit, wenn der Antrag von der Vorständin oder der Kassiererin des Förderverein Zeltlager Bockhornhütte e.V. schriftlich in Form einer E-Mail bestätigt wurde.
Datenschutzinformationen „Mitgliedsformular Förderverein Zeltlager Bockhornhütte“
Für eine ordnungsgemäße Datenpflege der Mitglieder ist es erforderlich, persönliche Daten zu erfassen. Dies sind Name, Adresse, Geburtsdatum, sowie Telefonnummer, Mailadresse. Das Mitglied verpflichtet sich, Änderungen dieser Adressdaten unverzüglich dem Förderverein mitzuteilen. Ferner werden bei Veranstaltungen oder gemeinsamen Aktivitäten Fotos vom Förderverein bzw. der Presse gemacht. Mit dem Abschluss der Mitgliedschaft im Verein ist das Einverständnis verbunden, dass Bilder in der Presse und auf der Homepage des Vereins veröffentlicht werden dürfen.
1. Name & Kontaktdaten des für den Datenschutzverantwortlichen
Verantwortlich i.S.d. DS-GVO: Förderverein Zeltlager Bockhornhütte e.V., vertreten durch die Vorständin
(Nadja Klett, Telefon: +49 7082 940399, Hauffstraße 4, 75305 Neuenbürg-Arnbach, Telefon: +49 7082 940399, E-Mail: foerderverein@zeltlager-bockhorn.de)
2. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Der Förderverein Zeltlager Bockhornhütte e.V. verarbeitet i.d.R. folgende personenbezogene Daten:
- Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung werden Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Anschrift,
Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk) und Geburtsdatum, verarbeitet. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO. - Zum Zwecke der Verwaltung und Abrechnung des Mitgliedsbeitrages wird die Bank- und
Kontoverbindung der Mitglieder verarbeitet. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO. - Zum Zwecke der Außendarstellung und zur Berichtserstattung im Zusammenhang mit Veranstaltungen werden Bilder der Mitglieder in den üblichen lokalen, regionalen sowie überregionalen Print- und digitalen Medien (Internet) veröffentlicht. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. Abs. 1 lit.f. DS-GVO soweit ein berechtigtes Interesse der Förderverein Zeltlager Bockhornhütte e.V. an der Information der Öffentlichkeit durch Berichterstattung besteht; im Übrigen Ihre gesonderte Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO.
- Zum Zwecke der Vereinsorganisation und der Berichtserstattung über Veranstaltungen sowie
Eigenwerbung werden Informationen und Werbung an die E- Mail-Adresse der Mitglieder versendet.
Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO und Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO.
3. Speicherdauer
Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange dies zur Erfüllung unserer
vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Wir löschen Ihre Daten, wenn das
Mitgliedsverhältnis beendet ist, sämtliche wechselseitigen Ansprüche erfüllt sind und keine anderweitigen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder gesetzliche Rechtfertigungsgrundlagen für die Speicherung z.B. aufgrund zum Nachweis öffentlicher Zuwendungen, bestehen.
4. Weitergabe von Daten an Dritte
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten
Zwecken findet nicht statt. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO für die Durchführung der Mitgliedschaft erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an unser Kreditinstitut zum Zwecke des Bankeinzugs. Die
weitergegebenen Daten dürfen von den Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet
werden. In bestimmten Fällen sind wir gesetzlich verpflichtet, bestimmte Daten an anfragende staatliche Stellen zu übermitteln.
5. Betroffenenrechte
Bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen, unter den in den Artikeln jeweils
genannten Voraussetzungen, die nachfolgenden Rechte zu:
- das Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO)
- das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO),
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO),
- das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO),
- das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art.20 DS-GVO)
- das Recht, eine gesondert erteilte datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht berührt. Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz- Aufsichtsbehörde z.B. beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg zu.